KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Die KfW hat ein digitales Antragsverfahren entwickelt, welches bedauerlicherweise erst jetzt – und weiterhin nur gestaffelt – genutzt werden kann:
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) , können sich ab sofort im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.
Voraussichtlich ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:
Voraussichtlich ab August 2024 sind antragsberechtigt:
Wichtig: Auch wenn jetzt der Heizungstausch vollzogen wird, können Förderanträge aufgrund einer Übergangsfrist rückwirkend gestellt werden.
BAFA: Förderprogramm im Überblick - BAFA
Durch Verlagerung des Heizungstauschs zur KfW sollte die BAFA entlastet und dadurch die Bearbeitungsdauer der Antragsbearbeitung verkürzt werden. Auf Rückfrage zur derzeitigen Antragsbearbeitung teilte das BAFA dem ZVEH folgendes mit:
Anträge, die aktuell beim BAFA eingehen, werden innerhalb von Tagen bearbeitet. Die Prüfung der Verwendungsnachweise und Widersprüche dauert aufgrund des höheren Prüfaufwands länger.
In Hinblick auf die Bearbeitungszeiten im BAFA wurden diverse Maßnahmen zur Beschleunigung der Bearbeitung erfolgreich umgesetzt und wir arbeiten weiter daran, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.
Da es sich um öffentliche Mittel handelt, ist zugleich eine rechtskonforme gründliche Bearbeitung unbedingt sicherzustellen.
Am Freitag, den 08. März 2024 findet ein Austausch zwischen dem BAFA und dem ZVEH statt. An dem Gespräch wird sich auch der für die BEG zuständige Abteilungsleiter beteiligen.
Wir möchten Sie einladen, uns bis zum 07. März 2024 Ihre Anmerkungen und Hinweise zu schicken, die wir stellvertretend für Sie an das BAFA richten sollen.
Bitte schildern Sie uns beispielsweise
> Die BEG EM Förderübersicht finden Sie hier.
> Weitere Informationen zur Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) auf der Internetseite der KfW finden Sie hier.
> Das Förderprogramm im Überblick auf der Internetseite des BAFA finden Sie hier.
Quellen: BMWK, KfW, BAFA, ZVEH
Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@khs-hof.de oder rufen Sie uns an: 09281 / 7340-0